Gültigkeit und Verlängerung von DOSB-Lizenzen des Landessportverbandes Schleswig-Holstein

Allgemeine Grundsätze & Gültigkeit

DOSB-Lizenzen sind bundesweit anerkannte Qualitätsnachweise. Die Verlängerung erfolgt nach den DOSB-Rahmenrichtlinien (RRL) und der Bildungskonzeption des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV). Die Lizenzen haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 4 Jahre (1. und 2. Lizenzstufe: C und B; Ausnahmen sind möglich).

 

Anforderungen für die Verlängerung

Zur Lizenzverlängerung müssen innerhalb der aktuellen Gültigkeitsdauer mindestens 15 Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden.

Es werden ausschließlich Fortbildungen aus dem organisierten Sport anerkannt:

  • Bildungswerk des LSV SH & Kreissportbünde (KSV)
  • Landesfachverbände sowie deren Spitzenverbänden im DOSB
  • Landessportbünde im DOSB inkl. derer Bildungswerke, -akademie und Sportschulen sowie die Führungsakademie des DOSB
  • Ebenfalls als Fortbildung im Sinne der Lizenzverlängerung gelten Bescheinigungen/Zertifikate über Ausbildungen des organisierten Sports außerhalb des klassischen DOBS-Lizenzsystems.

Inhaltliche Anforderungen nach Lizenz

Die Fortbildungen sollten zur jeweiligen Lizenz oder zur tatsächlichen Tätigkeit im Verein passen.

 

Übungsleiter*innen (C und B)

  • Sportartübergreifende Inhalte mit handlungs- und praxisorientiertem Bezug.
  • Sportartspezifische Inhalte: grundsätzlich zulässig, die Inhalte sollten auf die aktuelle bzw. zukünftige Tätigkeit als Übungsleiter*in im Verein einzahlen.
  • Spezifische Inhalte mit dem Schwerpunkt Präventionssport sind sinnvoll und wünschenswert, wenn die zu verlängernde B-Lizenz im gesundheitsorientierten Vereinssport eingesetzt wird.

Vereinsmanager*innen (C und B)

Grundlagen der Vereinsarbeit, Organisation, Verwaltung, Recht und Finanzen sowie vertiefende Themen wie Führung, Strategie, Personal- und Projektmanagement vermitteln und auf die aktuelle bzw. zukünftige Tätigkeit als Vereinsmanager*in im Verein einzahlen.

 

Überschreiten der Gültigkeitsdauer

 

Es zählt das letzte Gültigkeitsdatum für die Verlängerung.

  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Lizenz wird mit dem Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 15 LE um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im 2. oder 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Lizenz wird mit dem Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um weitere vier Jahre verlängert.
  • Überschreiten der Gültigkeitsdauer um vier und mehr Jahre: Die Lizenz verfällt. Als „Wiedereinstieg“ dient der Aufbaukurs inkl. Lernerfolgskontrolle der ÜL-C-Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernerfolgskontrolle wird die abgelaufene Lizenz reaktiviert oder auf wunsch eine neue ÜL-C-Lizenz ausgestellt. Sofern eine "Erste Hilfe Grundausbildung" (ab 1.4.2015, BAGEH, gemäß §26 DGUV) und die Mitgliedschaft in einem Sportverein des LSV-S.H. nachgewiesen werden. Der Ehrenkodex zum besonderen Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport muss vorliegen.