Meine Übungsleiter-Lizenz ist abgelaufen! Was nun?

Lizenzen mit 4-jähriger Gültigkeitsdauer:

 

Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 15 LE um drei Jahre verlängert. 

Fortbildung im zweiten oder dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:

Die Gültigkeit der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um weitere vier Jahre verlängert. 

Überschreiten der Gültigkeitsdauer um vier oder mehr Jahre:

Die Lizenz verfällt. ABER:

 

Wiedereinsteiger-Programm

Ab sofort können Wiedereisteiger*innen zwischen allen angebotenen Schwerpunkten wählen und sich so nach Neigung und Einsatzgebiet im Sportverein  entscheiden. Zur Zeit stehen in Schleswig-Holstein neben dem Schwerpunkt „Ältere“ die Ausbildungsgänge „Fitness“, „Kinder“ und „ Freizeit- und Breitensport“ zur Auswahl. Zur Anmeldung muss die abgelaufene Trainer- oder Übungsleiterlizenz und die Mitgliedschaft in einem dem Landessportverband angeschlossenen Sportverein nachgewiesen werden. Ansonsten wird ebenso verfahren, wie oben beschrieben.

 

Brauchen Vereinsvorstände Fortbildungen?

Stellungnahme eines Vereinsvorsitzenden
Stellungnahme eines Vereinsvorsitzenden

Sportvereine hatten es noch nie so schwer zu existieren, wie in der heutigen Zeit. Vieles macht einem Verein zu schaffen. Sink-ende Mitgliederzahlen, fehlende finanzielle Mittel, Konkurrenz durch die Volkshochschulen und Fitnessstudios und und und...  (weiterlesen)

 

Einen Artikel zum Thema Fortbildung vom Vereinsvorsitzenden des ESV Büchen, Edgar Zimmer, finden sie hier.