Mit einem sogenannten Veranstaltungsmelder für Vereine haben diese die Rechte und Möglichkeit für ihren Verein, im SAMS-Programm „ihre“ Übungsleiter*innen auf eigene Rechnung zu Aus- und
Fortbildungen anzumelden. Sie haben zudem weitere Rechte wie bspw. das Anlegen von Benutzern und das Zusenden von Zugangsdaten. Was für Zugriffsrechte genau bestehen, kann der Guidline für Vereinsfunktionäre entnommen werden.
Was ist nun zu tun und zu beachten? Wie wird vorgegangen?
- Die Person, die für den jeweiligen Verein die Funktion des „Vereinsanmelders“ übernehmen soll, holt eine Vollmacht von ihrem Vereinsvorstand ein. Diese Vollmacht muss dem zuständigen KSV vor der Vergabe der entsprechenden
Administratorenrechte vorliegen und auch von ihm archiviert werden.
- Die Person bekommt vom KSV entsprechende Funktionärsrechte in SAMS zugewiesen.
- Eine Kopie des Anhangs 2 (Guideline für Vereinsfunktionäre) wird an die Person ausgegeben / gesendet.
- Hauptansprechpartner für Rückfragen der Vereinsanmelder ist der jeweils zuständige KSV.