Umstellung der Bezuschussung für den Vereinsübungsbetrieb ab 2026

 

Ab dem Jahr 2026 stellt der Kreissportverband Herzogtum Lauenburg die Förderung des Vereinsübungsbetriebes neu auf. Ziel der Umstellung ist es, qualifizierte und lizenzierte Übungsleitungen stärker zu berücksichtigen und die Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen gezielt zu fördern. Gleichzeitig wird das Antragsverfahren für die Vereine vereinfacht.

 

 

Was ist neu?

 

Die Zuschussberechnung erfolgt künftig in zwei Teilen:

 

Teil A – Lizenzen von Übungsleitungen und Vereinsmanager*innen

Der Zuschuss richtet sich nach der Anzahl der eingereichten gültigen Lizenzen der aktuell tätigen Übungsleitungen (ÜL) sowie – neu – der lizenzierten Vereinsmanager*innen (VM) im Vorstand. Pro ÜL/VM wird eine Pauschale von bis zu 400 Euro berücksichtigt.

Die Angabe der geleisteten Übungsstunden entfällt künftig.

 

Teil B – Kinder- und Jugendliche im Verein

Zusätzlich wird die Anzahl der beim Landessportverband Schleswig-Holstein gemeldeten Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahre mit einem festgelegten Pauschalbetrag multipliziert. Liegen die Mitgliederdaten bereits aus der LSV-Bestandserhebung vor, ist keine gesonderte Meldung erforderlich.

 

Die tatsächliche Höhe der Pauschalbeträge hängt von der Gesamtzahl der gemeldeten ÜL/VM und Vereinsjugendlichen im Rahmen der verfügbaren Gesamtfördersumme ab.

 

 

Antragstellung und Auszahlung

Mit der neuen Regelung werden Antrag und Verwendungsnachweis zu einem Vorgang zusammengeführt.

 

Das bedeutet:

Mit Einreichung des Förderantrages bestätigen die Vereine gleichzeitig die zweckentsprechende Verwendung der Mittel für den Vereinsübungsbetrieb. Ein gesonderter Verwendungsnachweis im Folgejahr entfällt. Nach Prüfung des Antrages durch den KSV erfolgt die Bewilligung und anschließend die Auszahlung des Zuschusses.

 

Damit wird das Verfahren für die Vereine deutlich schlanker und der Verwaltungsaufwand spürbar reduziert.

 

Die Antragstellung erfolgt jeweils zum 1. September eines Jahres.

 

Wichtige Hinweise

  • Es werden ausschließlich gültige DOSB-Lizenzen (Übungsleiterin, Trainerin, Vereinsmanagement) anerkannt, die zum Stichtag 01.09. gültig sind.
  • Lizenzverlängerungen setzen entsprechende Fortbildungen voraus. Der KSV bietet hierzu regelmäßig Schulungen an; bei Interesse sind auch Inhouse-Schulungen möglich.
  • Die Förderung für Sportabzeichen-Prüfer*innen bleibt unverändert bestehen.
  • Eine Begrenzung der anrechenbaren Lizenzen erfolgt, wenn pro gemeldeten 15 jugendlichen und 15 erwachsenen Mitgliedern mehr als eine Übungsleitung beantragt wird.

 

Übergangsregelung

Sollte der neu berechnete Zuschuss mehr als 25 % unter dem bisherigen Zuschuss liegen, greift eine Abfederungsregelung für bis zu vier Jahre. Damit wird sichergestellt, dass der Zuschuss pro Jahr nicht stärker als 25 % unter dem Vorjahresbetrag liegt.

 

Die zukünftige Zuschusshöhe kann sich positiv entwickeln, wenn mehr lizenzierte ÜL/VM eingesetzt oder zusätzliche Kinder und Jugendliche im Verein gewonnen werden.

 

Online-Informationsveranstaltung

Um die neue Berechnung transparent vorzustellen und Fragen zu beantworten, lädt der KSV zu einer Online-Informationsveranstaltung am 23. März 2026 um 18:00 Uhr ein.

Eine formlose Anmeldung ist per E-Mail an [email protected] möglich. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn versendet.